Ratgeber · Zahlungsverkehr
Rücklastschrift ist keine Kündigung: Was danach noch offen sein kann

„Autorisiert“ bedeutet: Sie haben ein wirksames SEPA-Mandat erteilt. Ist keines vorhanden, ist die Lastschrift nicht autorisiert — mit deutlich stärkeren Rechten für Sie und einer klaren Pflicht der Bank zur Erstattung.
Ein Mandat kann auf Papier oder elektronisch erteilt werden. Es muss dokumentiert sein und auf Anfrage vorgelegt werden können.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Mandat besteht, fragen Sie den Einreicher. Formulierung:
Bei einer Antwort mit vorgelegtem Mandat: autorisiert. Bei fehlender Antwort oder ohne Nachweis: nicht autorisiert im Sinne von § 675u BGB — mit dem entsprechenden Anspruch auf Erstattung durch Ihre Bank.
Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Beratung.