Erklärstück · Zahlungsverkehr

Autorisierte und nicht autorisierte Lastschrift: Welche Angaben zuerst geprüft werden

Zwei Wörter, zwei ganz unterschiedliche Rechtsfolgen. Wie sich die Autorisierung einer SEPA-Lastschrift praktisch feststellen lässt.
Schreibtisch mit ausgedrucktem Kontoauszug, eine Lastschrift ist grün abgehakt

„Autorisiert“ bedeutet: Sie haben ein wirksames SEPA-Mandat erteilt. Ist keines vorhanden, ist die Lastschrift nicht autorisiert — mit deutlich stärkeren Rechten für Sie und einer klaren Pflicht der Bank zur Erstattung.

Was ein Mandat ausmacht

  • Zustimmung zum Einzug per SEPA-Basislastschrift.
  • Mandatsreferenz und Gläubiger-ID des Einreichers.
  • Ihre Unterschrift oder eine gleichwertige elektronische Zustimmung.
  • Die Bezeichnung des Zahlungsempfängers und den Zahlungsgrund.

Ein Mandat kann auf Papier oder elektronisch erteilt werden. Es muss dokumentiert sein und auf Anfrage vorgelegt werden können.

Praxis-Check

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Mandat besteht, fragen Sie den Einreicher. Formulierung:

Bei einer Antwort mit vorgelegtem Mandat: autorisiert. Bei fehlender Antwort oder ohne Nachweis: nicht autorisiert im Sinne von § 675u BGB — mit dem entsprechenden Anspruch auf Erstattung durch Ihre Bank.

Häufige Missverständnisse

  • „Ich habe die Rechnung gesehen“ reicht nicht als Mandat. Ein Mandat ist eine ausdrückliche Zustimmung zum Zahlungsweg per Lastschrift.
  • „Ich hatte das früher“ reicht nicht unbegrenzt. Ein Mandat gilt maximal 36 Monate — nach 36 Monaten ohne Nutzung verfällt es (Mandatsverfall).
  • „Die Zahlung war Alltag“ ist kein Mandat. Wiederholte Nutzung ersetzt kein dokumentiertes Mandat.

Was Sie tun können

  • Bei Zweifeln schriftlich Nachweis anfordern.
  • Bei fehlendem Nachweis der Bank die fehlende Autorisierung anzeigen.
  • Die eigene Bank erstattet in der Regel den Betrag und wendet sich an die Bank des Einreichers.

Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Beratung.

Sebastian Vogt
Sebastian Vogt erklärt Zahlungsverkehr, Lastschriften, Buchungstexte und digitale Vertragsmodelle verständlich, sachlich und verbraucherorientiert. Sein redaktioneller Grundsatz: Verbraucher brauchen klare Antworten statt Fachchinesisch.