Werbe-Faktencheck: BNPL-Aussage „Kaufen jetzt, in 30 Tagen zahlen, ohne Zinsen“

„Erst kaufen. In 30 Tagen bezahlen. Ohne Zinsen.“ — diese Werbeaussage steht in fast identischer Form auf den Landingpages der großen Buy-Now-Pay-Later-Anbieter (BNPL) im deutschsprachigen Raum. Sie klingt eindeutig. Doch die zinsfreie 30-Tage-Frist ist nur der oberste Baustein eines mehrstufigen Kreditprodukts, dessen weitere Ebenen die Werbung selten nennt.
Dieser Faktencheck bewertet die sichtbare Kommunikation dreier großer BNPL-Anbieter — nicht ihre Absicht, sondern die Belegbarkeit ihrer Kernaussage.
Das Ergebnis auf einen Blick
| TEILAUSSAGE | BEWERTUNG | KERNASPEKT |
|---|---|---|
| „Zahlbar in 30 Tagen“ | Belegt | Fällig ist der volle Kaufpreis am 30. Tag nach Versand. |
| „Ohne Zinsen“ | Belegt — aber nur für die Grundstufe | Zinsfrei ist ausschließlich die 30-Tage-Variante. Ratenverlängerungen sind entgeltpflichtig. |
| „Kostenlos“ (implizit) | Nicht belegt | Verzugspauschalen, Mahngebühren und Rücklastschriftentgelte sind vertragsüblich. |
| „Ohne Schufa-Prüfung“ | Nicht belegt / irreführend | Alle geprüften Anbieter führen mindestens eine Bonitätsauskunft durch. |
| „Kein Kredit“ | Nicht belegt | Rechtlich handelt es sich um einen Zahlungsaufschub mit Kreditcharakter nach § 506 BGB. |
1. Die 30-Tage-Frist: was tatsächlich gilt
Die 30-Tage-Zahlpause ist der Kern des Produkts. Sie beginnt in aller Regel mit dem Versand der Ware, nicht mit dem Kaufdatum. Wer eine Retoure vornimmt, muss aktiv den Zahlungsbetrag korrigieren; die Frist läuft bis dahin weiter.
2. Der stille Übergang zur Ratenfinanzierung
Wird die Rechnung am 30. Tag nicht beglichen, geraten die meisten Anbieter automatisch in eine „Ratenverlängerung“ oder „Flexible Ratenzahlung“. Die Zinsaussage kippt an dieser Stelle:
- Effektiver Jahreszins zwischen 9,9 % und 14,9 % je nach Anbieter,
- Mindestrate von 6,95 bis 9,95 Euro monatlich,
- optionale Bearbeitungsgebühr für die Vertragsumstellung.
Rechtsgrundlage ist ein separater Vertrag, dem der Kunde meist beim ursprünglichen Kauf vorformuliert zugestimmt hat. Das ist zulässig — aber die Werbeaussage „ohne Zinsen“ bezieht sich nur auf die erste Stufe.
3. Verzugskosten sind vertragsüblich
Wer weder in 30 Tagen zahlt noch in Raten geht, erhält eine Mahnung. Übliche Gebühren:
- Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB: 40 Euro für gewerbliche Käufer.
- Für Verbraucher: konkret berechnete Verzugsschäden, in der Praxis 3 bis 5 Euro pro Mahnung plus Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz).
- Rücklastschriftentgelt der Bank: 3 bis 7,50 Euro.
- Inkassogebühren nach RVG-Sätzen, gestaffelt nach Streitwert.
4. Bonitätsprüfung trotz „ohne Schufa“-Suggestion
Alle drei geprüften Anbieter führen bei Kaufabschluss eine automatisierte Bonitätsauskunft durch. Bei kleineren Beträgen häufig nur eine Adress- und Identitätsprüfung, ab bestimmten Schwellen (250 bis 500 Euro) eine echte Bonitätsanfrage bei Auskunfteien wie Schufa, Crif oder Boniversum.
Zwei Anbieter melden die Nutzung des Zahlungsaufschubs als Positivmerkmal an die Schufa — das kann die Bonität stärken. Ratenverlängerungen werden dagegen häufig als Negativmerkmal eingetragen. Die Aussage „ohne Schufa“ ist damit sachlich falsch.
5. Rechtsnatur: Ist BNPL ein Kredit?
Zahlungsaufschübe über 30 Tage waren früher nach § 491 Abs. 2 BGB vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen. Seit November 2026 gilt jedoch die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II), die auch BNPL-Produkte in wesentlichen Punkten dem Verbraucherkreditrecht unterwirft:
- Vorvertragliche Pflichtinformationen,
- Kreditwürdigkeitsprüfung,
- 14-tägiges Widerrufsrecht,
- Angabe des effektiven Jahreszinses.
Die Aussage „kein Kredit“ ist damit nicht mehr haltbar.
Wie Sie die Aussage im Alltag richtig lesen
- „In 30 Tagen zahlen“ — Trifft zu, solange Sie den vollen Betrag fristgerecht überweisen.
- „Ohne Zinsen“ — Trifft nur für die 30-Tage-Variante zu.
- „Kostenlos“ (falls suggeriert) — Trifft nicht zu, sobald Sie in Verzug geraten oder in Raten zahlen.
- „Kein Kredit“ — Trifft nicht zu, insbesondere seit CCD II.
- „Ohne Schufa“ — Trifft nicht zu; Positivmerkmale sind möglich, Negativmerkmale bei Ratenverlängerung sogar wahrscheinlich.
Das Gesamturteil
Die Werbeaussage ist im Kern belegt, aber unvollständig. Sie beschreibt die zinsfreie Grundstufe eines mehrstufigen Kreditprodukts, ohne die weiteren Stufen (Ratenverlängerung, Verzugskosten, Bonitätsdatenweitergabe) sichtbar zu machen.
Wer diese Zusatzstufen nicht kennt, unterschätzt regelmäßig sein tatsächliches Ausfallrisiko. Das macht die Werbeaussage nicht falsch — sie ersetzt aber keine informierte Kaufentscheidung.
Quellen
- § 506 BGB — Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
- § 491 BGB — Verbraucherdarlehensvertrag
- Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (CCD II), in Kraft November 2026
- BaFin-Merkblatt zu Buy-Now-Pay-Later-Modellen, Stand Juli 2026
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