Checkliste · Markt & Gesellschaft

Kleingedrucktes prüfen: Laufzeit, Zusatzoptionen und automatische Verlängerung

Drei Zeilen entscheiden über einen Vertrag — sie stehen selten auf der ersten Seite. Wo man sie findet und woran man erkennt, dass sie zu Ihren Ungunsten formuliert sind.
Lupe über dem Kleingedruckten eines Vertrags, dahinter ein Tischkalender

Wenn ich einen Vertrag online abschließe, prüfe ich drei Zeilen. Nicht mehr. Sie stehen selten auf der ersten Seite — und wer sie kennt, hat schon die halbe Miete.

Zeile 1: Die Erstlaufzeit

Was ist die Mindestlaufzeit? Ein Monat, ein Jahr, zwei Jahre? Bei Dauerschuldverhältnissen (Streaming, Fitness, Mobilfunk) darf die Erstlaufzeit maximal 24 Monate betragen.

Zeile 2: Die Verlängerung

Verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit automatisch? Wenn ja: um welchen Zeitraum? Nach dem seit 2022 geltenden Recht darf die Verlängerung monatlich kündbar sein — nicht mehr um weitere zwölf Monate.

Zeile 3: Die Kündigungsfrist

Wie lang ist die Frist? Mehr als ein Monat nach der Erstlaufzeit ist bei Dauerschuldverhältnissen für Verbraucher regelmäßig unzulässig. Für Verträge, die vor der Rechtsänderung 2022 abgeschlossen wurden, gilt allerdings noch die alte Regelung.

Was noch schnell zu prüfen ist

  • Zusatzoptionen: Sind Häkchen schon gesetzt? Das ist rechtlich streitanfällig.
  • Preise: Steht der Preis für die gesamte Laufzeit oder nur für einen Rabattzeitraum? Nach dem Rabattzeitraum gilt der normale Preis.
  • Preisänderungsklausel: Darf der Anbieter den Preis einseitig anpassen? Wenn ja: transparent begründet oder pauschal?

Ein guter Vertrag

... nennt Erstlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist klar vor dem Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“. Wenn diese Angaben in Fußnoten oder AGB-Verlinkungen verschwinden, ist Vorsicht angebracht.

Was ich immer tue

Nach dem Vertragsschluss speichere ich die Bestätigungsmail (mit AGB-Version im Anhang) in einem Ordner „Verträge“. Wenn später Streit entsteht, ist genau diese Version relevant — nicht die aktuelle auf der Website.

Dieser Beitrag gibt eine Verbraucherperspektive wieder.

Elke Krüger
Elke Krüger betrachtet Verträge, Abbuchungen, Gebühren und Kundenservice aus der praktischen Perspektive einer kostenbewussten Verbraucherin. Ihr Leitgedanke: Irgendwo steckt immer das Kleingedruckte.