Porträt von Elke Krüger

Elke Krüger

Verbraucherstimme für Verträge, Kosten und Kundenservice
Elke Krüger betrachtet Verträge, Abbuchungen, Gebühren und Kundenservice aus der praktischen Perspektive einer kostenbewussten Verbraucherin. Ihr Leitgedanke: Irgendwo steckt immer das Kleingedruckte.

Artikel im Überblick

Frau schaut nachdenklich auf ihr Smartphone, neben ihr liegt ihr Portemonnaie
Kolumne · Regulierung & Compliance
Eine unbekannte Abbuchung – und plötzlich soll ich Hilfe kaufen
Wie aus der Sorge um eine fremde Abbuchung schnell ein kostenpflichtiges Angebot wird.
Smartphone mit E-Mail-Benachrichtigung vor abendlichem Seeblick
Kolumne · Markt & Gesellschaft
Preiserhöhung im Streaming-Abo: Warum die neue Zeile immer in der zweiten E-Mail steht
Service-Update, zweite Mail, höherer Preis: Was Anbieter dürfen und wo das Kleingedruckte sitzt.
Bankkarte und Euro-Münzen neben einem Richterhammer
Ratgeber · Banking
Kontoführungsgebühren nach dem BGH-Urteil: Was Sie zurückverlangen können — und was nicht
Welche Kontoführungsgebühren nach dem BGH-Urteil erstattungsfähig sind und wie das Anschreiben aussieht.
Notizbuch mit Stift neben Smartphone und Kaffeetasse
Praxis · Markt & Gesellschaft
Telefonisch geklärt, schriftlich belegt: So sichern Verbraucher verbindliche Antworten
Wie sich mündliche Auskünfte nachträglich in verbindliche Nachweise verwandeln lassen.
Lupe über dem Kleingedruckten eines Vertrags, dahinter ein Tischkalender
Checkliste · Markt & Gesellschaft
Kleingedrucktes prüfen: Laufzeit, Zusatzoptionen und automatische Verlängerung
Drei Vertragszeilen entscheiden – wo sie stehen und woran man Nachteile erkennt.
Ausgedrucktes Antwortschreiben neben Kaffeetasse und Smartphone
Praxis · Markt & Gesellschaft
Welche Antwort Verbraucher bei einer unklaren Abbuchung erwarten dürfen
Was eine Auskunft enthalten muss, damit sie den Vorgang wirklich klärt.
Smartphone, Kontoauszug, Lupe und Stift auf einem Holztisch
Checkliste · Zahlungsverkehr
Unklare Abbuchung: Meine Checkliste vor Rückbuchung oder Beschwerde
Eine Checkliste: erst prüfen, dann handeln – bevor man auf „Rücklastschrift“ klickt.