Ratgeber · Markt & Gesellschaft

Online-Abo unbemerkt verlängert? Ihre Rechte nach dem Kündigungsbutton-Gesetz

Seit Mitte 2022 muss jeder Anbieter, der Verträge online abschließt, einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton anbieten. Fehlt er, verschieben sich die Fristen — zugunsten der Verbraucher.
Laptop mit Verlängerungssymbol und Button, daneben ein Tischkalender

Wer einen Vertrag online abschließt, muss ihn auch online kündigen können — und zwar ohne Umwege, versteckte Formulare oder Hotline-Warteschleifen. Diese seit dem 1. Juli 2022 in § 312k BGB geregelte Pflicht wird in der Praxis noch immer oft unterlaufen. Verbraucher haben mehr Rechte, als viele wissen.

Was der Kündigungsbutton leisten muss

Das Gesetz verlangt eine klar beschriftete und ständig verfügbare Schaltfläche, über die eine Kündigungserklärung abgegeben werden kann — ohne Login-Zwang, ohne Mitgliedsnummer-Abfrage vorab. Die Bestätigung der Kündigung muss unverzüglich in Textform erfolgen und den Zeitpunkt des Zugangs sowie den Beendigungstermin nennen.

Was viele Anbieter falsch machen

  • Der Button ist im Fußzeilen-Labyrinth versteckt.
  • Er ist als „Vertrag ändern“ oder „Rückfrage“ getarnt.
  • Vor dem Klick werden Zwangsdaten abgefragt, die technisch nicht nötig sind.
  • Die Bestätigung erfolgt gar nicht oder erst Tage später.

All das ist nicht bloß unschön, sondern rechtswidrig.

Die stille Sanktion: außerordentliches Kündigungsrecht

Der interessanteste Teil des Gesetzes steht in Absatz 6: Fehlt der Kündigungsbutton oder ist er nicht ordnungsgemäß, können Verbraucher den Vertrag jederzeit außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das bedeutet in der Praxis: Auch eine automatische Verlängerung, die ohne Möglichkeit zur regulären Kündigung eingetreten ist, kann sofort beendet werden.

Was Sie tun sollten

  • Beweise sichern: Screenshot der Anbieterseite und der Suchpfade, die zum (oder nicht zum) Button führen. Zeitstempel dokumentieren.
  • Kündigung senden: Auch ohne Button ist eine Kündigung per E-Mail wirksam. Klare Formulierung: „Ich kündige den Vertrag [Nr.] mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“
  • Auf § 312k Abs. 6 BGB berufen: Bei fehlendem Button ausdrücklich die außerordentliche Kündigung erklären.
  • Zahlungen nicht ungeprüft stoppen: Eine Rücklastschrift ohne Kündigung schafft neue Konflikte. Erst kündigen, dann Zahlungswege ordnen.

Wo Sie sich beschweren können

Verstöße gegen die Kündigungsbutton-Pflicht können bei den Verbraucherzentralen und beim Bundeskartellamt gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale NRW etwa führt regelmäßig Musterverfahren.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, gibt aber einen Überblick über die zentralen Rechte und Handlungsschritte.

Sebastian Vogt
Sebastian Vogt erklärt Zahlungsverkehr, Lastschriften, Buchungstexte und digitale Vertragsmodelle verständlich, sachlich und verbraucherorientiert. Sein redaktioneller Grundsatz: Verbraucher brauchen klare Antworten statt Fachchinesisch.